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OTS0005 5 CI 0417 T250001 WI Di, 23.Apr 2024
Insolvenz / Recht / Unternehmen / Politik / Wirtschaft und Finanzen

Erste Gläubigerversammlung im René Benko-Konkursverfahren

Innsbruck (OTS)Nachdem am 8. März das Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko eröffnet worden ist, wird es diese Woche ernst: für Mittwoch ist die sogenannte Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck anberaumt. Dabei treffen die Gläubiger, die ihre Forderungen im Vorfeld angemeldet haben, mit dem Insolvenzverwalter zusammen. Am Ende steht fest, wie hoch die Gesamtforderungen aus dem Konkursverfahren über Rene Benko sind. Auch der Schuldner selbst, bzw. sein Vertreter, erklärt sich zu diesen Forderungen.

Masseverwalter sucht Vermögen

Zum Masseverwalter hat das Landesgericht MMag. Dr. Andreas Grabenweger von der renommierten Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck bestellt. Dr. Grabenweger ist Rechtsanwalt und Partner bei CHG und blickt auf 20 Jahre Erfahrung als Masseverwalter zurück. Auf ihn wartet jetzt eine Mammutaufgabe, denn er muss das Vermögen des Schuldners sichern und bewerten.

Grundlage dafür ist das Vermögensverzeichnis, das der Schuldner selbst abgegeben und unterschrieben hat. Mit diesem Vermögensverzeichnis erklärt Benko als Schuldner, sämtliche Vermögenswerte anzugeben und nichts zu verheimlichen.

Doch mit einem bloßen „Abarbeiten“ dieses Vermögensverzeichnisses allein gibt sich der Masseverwalter nicht zufrieden. Er überprüft auch Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. und geht möglichen Informationsquellen im In- und Ausland nach, um weitere Vermögensbestandteile und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit festzustellen. Hier ist zum einen viel „Fingerspitzengefühl“, aber auch eine konsequente Herangehensweise erforderlich.

Klassisches Konkursverfahren

Obwohl der Schuldner in diesem Verfahren persönlich (und nicht über die SIGNA-Unternehmen) betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs. Der Schuldner hat nämlich zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer (ohne Angestellte) betrieben.

Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht um die Fortführung des Beratungsunternehmens, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht dabei die (teilweise) Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Informationen zum Verfahren

Die Konkursgläubiger und die interessierte Öffentlichkeit werden über die Website von CHG Rechtsanwälte (https://chg.at) und die öffentlich zugängliche Ediktsdatei (https://edikte.justiz.gv.at/edikte) über den wesentlichen Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Entscheidungen des Gerichts informiert.

Die Kanzlei CHG Rechtsanwälte verfügt als größte Wirtschaftskanzlei in Westösterreich über die personellen und fachlichen Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere dem Stiftungs- und Gesellschaftsrecht, um ein derartiges Insolvenzverfahren zu führen.

Rückfragen & Kontakt:

MMag. Dr. Andreas Grabenweger
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH
Bozner Platz 4
6020 Innsbruck
T +43 512 56 73 73
F +43 512 56 73 73 15
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OTS0005 2024-04-23/08:00

OTS0192 5 CI 0380 T250001 WI Mi, 24.Apr 2024
Insolvenzen / Recht / Unternehmen / Politik / Wirtschaft und Finanzen

Forderungen von 47 Millionen im Benko-Konkurs anerkannt

Innsbruck (OTS)Vor dem Landesgericht Innsbruck ist heute die sogenannte Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko abgehalten worden. Benko selbst ist zur Gläubigerversammlung persönlich erschienen. Von den 30 Gläubigern wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von rund 2 Milliarden Euro angemeldet.

In der Prüfungstagsatzung heute ging es darum, die zuvor angemeldeten Forderungen der Gläubiger zu prüfen. Das ist Aufgabe des Masseverwalters, zu dem das Landesgericht RA MMag. Dr. Andreas Grabenweger bestellt hat. RA MMag. Dr. Grabenweger ist Rechtsanwalt und Partner bei der renommierten Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck und blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als Masseverwalter zurück. Heute wurden von ihm 47 Millionen Euro an Forderungen anerkannt.

Diesen Forderungen steht das von Benko angegebene Vermögen gegenüber. Mit einem entsprechenden Verzeichnis erklärt Benko als Schuldner sämtliche Vermögenswerte angegeben und nichts verheimlicht zu haben.

Als Masseverwalter hat Dr. Andreas Grabenweger heute nach der Prüfungstagsatzung neuerlich betont, dass das Vermögensverzeichnis eine Grundlage sei, dass aber daneben selbstverständlich Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. geprüft werden, um auf allfällige weitere Vermögensbestandteile zu stoßen. Dazu würden auch konsequent Informationsquellen im In- und Ausland verwertet.

Auf den Masseverwalter warten jetzt Wochen und Monate penibler Kleinarbeit – mit schnellen Ergebnissen rechnet RA MMag. Dr. Grabenweger jedenfalls nicht.

Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht mehr um die Fortführung des Beratungsunternehmens, das in der heutigen Verhandlung konkursgerichtlich geschlossen wurde, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht damit die (teilweise) Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Informationen zum Verfahren

Die Konkursgläubiger und die interessierte Öffentlichkeit werden über die Website von CHG Rechtsanwälte (https://chg.at) und die öffentlich zugängliche Ediktsdatei (https://edikte.justiz.gv.at/edikte) über den wesentlichen Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Entscheidungen des Gerichts informiert.

Die Kanzlei CHG Rechtsanwälte verfügt als größte Wirtschaftskanzlei in Westösterreich über die personellen und fachlichen Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere dem Stiftungs- und Gesellschaftsrecht, um ein derartiges Insolvenzverfahren abzuwickeln.

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