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Vortragsreihe: Das neue Bundesvergabegesetz 2018

Wir laden Sie zu einem Update zum neuen Vergaberecht ein.

Vergaberechtsreformgesetz 2018 – Das neue Bundesvergabegesetz 2018
Mittwoch, 6. Juni 2018, 15:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

Für AG: Wahl des Vergabeverfahrens, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien
Mittwoch, 13. Juni 2018, 15:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr

Für Bieter: Teilnahmeanträge, Angebotslegung, Rechtsmittel
Mittwoch, 20. Juni 2018, 15:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr

Für AG: Eignungsprüfung, Angebotsprüfung und Bestbieterermittlung
Donnerstag, 28. Juni 2018, 15:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr

Raus aus dem Vergaberecht.
Ausnahmetatbestände, In-house-Vergabe, interkommunale Zusammenarbeit, nachträgliche Vertragsanpassung
Mittwoch, 4. Juli 2018, 15:00 Uhr – ca. 17:00 Uhr

Vortragende:
RA Dr. Günther Gast, LL.M.
RAA Dr. Arnold Autengruber
RAA Dr. Laura Gleinser

Ort: Achtung, neuer Ort für Vorträge am 20. Juni, 28. Juni und 4. Juli: Grand Hotel Europa, Südtiroler Platz 2, 6020 Innsbruck, Meinhardsaal

Unkostenbeitrag: € 50,– zuzüglich 20 % USt

Wir ersuchen um Anmeldung bis Freitag vor der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail an: innsbruck@chg.at

Das österreichische Vergaberecht ist durch die EU-Vorgaben geprägt. Die drei EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 wären bis 18.04.2016 in österreichisches Recht umzusetzen gewesen. Zwei Jahre und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich später werden die EU-Vergaberichtlinien nunmehr umgesetzt:

Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 wurde am 20.04.2018 im Nationalrat beschlossen. Im Gesetzgebungsprozess fehlt noch die Zustimmung der Länder, welche nach acht Wochen Zeitablauf als angenommen gilt. Somit wird das Gesetzespaket voraussichtlich Anfang Juli 2018 bekanntgemacht werden und ohne Übergangsfrist in Kraft treten. Das Vergaberechtsreformgesetz enthält:

• Bundesvergabegesetz 2018
• Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018
• Novelle zum Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

Nach zwölf Jahren der Gewöhnung an das Bundesvergabegesetz 2006 steht somit eine große Umstellung bevor. Es erwarten uns u.a. neue Vergabeverfahren, verpflichtende elektronische Vergabeverfahren, neue Fristen, die Europäische Eigenerklärung (EEE), neue Ausscheidenstatbestände, Änderungen beim Bestbieterprinzip, Änderungen beim Rechtsschutz.

Wir bieten zum umfangreichen Vergaberechtsreformgesetz mehrere Veranstaltungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Ziel ist jeweils, das Wesentliche in bestmöglicher Kürze zu präsentieren und für Fragen und Diskussionen zur Verfügung zu stehen.