Im TREND-Ranking 2017 wird CHG Czernich Rechtsanwälte als Top-3-Kanzlei außerhalb Wiens gereiht
Am Anfang steht die Idee, die Leidenschaft, die Motivation. Was fehlt, sind in vielen Fällen die finanziellen Mittel, um eine Idee tatsächlich umzusetzen.
Das Thema der Beihilferecht war Gegenstand eines hochkarätigen Vortrages von Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl am 19.04.2017 in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei.
Anlässlich der Amtseinführung des neuen deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier lud der deutsche Honorarkonsul Dietmar Czernich zum Empfang.
BKW Energie AG mit Sitz in Bern in der Schweiz hat AEP Planung und Beratung GmbH mit Sitz in Schwaz in Tirol übernommen. Die Gesellschafter von AEP wurden bei Verkauf von CHG Czernich Rechtsanwälte unter der Leitung von Dr. Günther Gast beraten.
Das Thema der Rücktrittsmöglichkeiten bei Lebensversicherungsverträgen – medial und versicherungsbranchenspezifisch sehr brisant – war Gegenstand einer gut besuchten Veranstaltung am 9. März 2017 in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei.
Gemeinsam mit der I.E.C.T. Institute for Entrepreneurship Cambridge-Tirol und der Jungen Wirtschaft fand am 20.02.2017 in unserer Kanzlei eine Veranstaltung statt, die ganz im Zeichen der heimischen Start-Up-Szene stand.
Die Vergaberichtlinien der EU aus dem Jahr 2014 wären bereits bis 17.04.2016 in nationales Recht umzusetzen gewesen
CHG-Anwalt Florian Müller im Interview mit der Tiroler Tageszeitung
Full house bei CHG Czernich Rechtsanwälte gab es beim Vortrag von Mag. Hubert Reisner zur Zulässigkeit von Zuschlagskriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren
Die Vergaberichtlinien der EU aus dem Jahr 2014 wären bereits bis 17.04.2016 in nationales Recht umzusetzen gewesen
Vortrag zur Zulässigkeit von Zuschlagskriterien in öffentlichen Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz
Im JUVE-Ranking für Westösterreich wird CHG Czernich Rechtsanwälte topgereiht
Vortrag von Toni Innauer zum Thema „Spitzenleistungen in Sport und Wirtschaft“ und Feier anlässlich der Aufnahme der Rechtsanwälte Angela Hirsch und Florian Müller
Die Novelle 2015 zum Bundesvergabegesetz wurde am 29.02.2016 im BGBl I Nr 7/2016 verlautbart