Neue Schwellenwerteverordnung 2023 in Kraft

Neue Schwellenwerteverordnung 2023 in Kraft

Mit 31.12.2022 ist die bisher geltende Schwellenwerteverordnung (unerwartet) ausgelaufen. Das hatte zur Folge, dass für Vergabeverfahren iSd BVergG mit 01.01.2023 wieder die höheren gesetzlichen Schwellenwerte in Kraft traten. Insbesondere waren Direktvergaben plötzlich nur noch bis zu einem geschätzten Auftragswert von netto EUR 50.000,- zulässig. Dies stellte Auftraggeber gerade bei kleineren Beschaffungsvorhaben immer wieder vor Herausforderungen. Nunmehr wurde die neue Schwellenwerteverordnung 2023 in BGBl II Nr. 34/2023 veröffentlicht. Sie tritt mit 7.2.2023 in Kraft (allerdings nach heutigem Stand nur befristet bis 30.06.2023). Sie gilt damit für Vergabeverfahren, die zwischen 07.02.2023 und 30.06.2023 eingeleitet werden.

Ab 7. Februar 2023 gelten für die Wahl der folgenden Vergabeverfahren nun wieder die erhöhten Schwellenwerte der Schwellenwerteverordnung:

 

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