Neue Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten
CHG-Anwalt Daniel Tamerl im Interview mit den Bezirksblättern
Seit 1. August 2022 gelten neue Standards für die Kreditvergabe zur Finanzierung privater Wohnimmobilien. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die erforderlichen Eigenmittel, die höchstzulässigen Kreditraten und die Laufzeit des Kredites.
Das gesamte Interview mit Dr. Tamerl zum Nachlesen finden Sie hier.