Die internationale Zuständigkeit im Lichte des VW Abgasskandals
von RAA Mag. Raphael Dorda
Im Zuge des „VW-Abgasskandals“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erst kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt und die Rechte der geschädigten Verbraucher gestärkt, indem der EuGH die internationale Zuständigkeit in Österreich bejaht hat. Dadurch ist es den einzelnen Geschädigten nunmehr möglich, die Volkswagen AG auch in ihren jeweiligen Mitgliedstaaten zu verklagen. Im konkreten Fall hat der EuGH festgestellt, dass eine auf den Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen (Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012) gestützte Schadenersatzklage wegen des Abgasskandals an jenem Ort eingebracht werden kann, an dem der Geschädigte das Fahrzeug von einem Dritten (z.B. Händler) erworben hat.
Der aktuelle Beitrag beschäftigt sich mit den Entwicklungen im „VW-Abgasskandal“, erläutert die verschiedenen Rechtsmeinungen sowie die bisherige Rechtsprechung des EuGH und die Grundlagen des EU-Rechtsrahmens und beleuchtet dabei auch die österreichischem Besonderheiten.
Mag. Raphael Dorda ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Rechtsanwälte und hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Europarecht und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.