Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) ist seit März 2016 in Kraft und seitdem ausschließlich auf Hypothekar- und Immobilienkreditverträge von Verbrauchern anzuwenden. Die wirtschaftliche Bedeutung des Gesetzes ist enorm, zumal sämtliche privaten Wohnkredite in den Geltungsbereich des HIKrG fallen.