Verwirrspiel ums neue Vergaberecht

Verwirrspiel ums neue Vergaberecht

Die Vergaberichtlinien der EU aus dem Jahr 2014 (2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) wären bereits bis 17.04.2016 in nationales Recht umzusetzen gewesen.

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er österreichische Gesetzgeber hat die Vorgaben dieser drei Richtlinien nach wie vor nicht vollständig umgesetzt. Er hat sich allerdings dafür entschieden, ein völlig neues Bundesvergabegesetz zu erlassen und die neuen Vorgaben nicht mit einer weiteren Novelle in das bestehende Bundesvergabegesetz 2006 einzufügen.

Wann das neue Bundesvergabegesetz kommen wird, ist noch nicht abschließend absehbar. Nach einem Artikel der Presse vom 06.10.2016 soll der Entwurf des neuen Bundesvergabegesetzes 2016 noch in diesem Jahr bekannt gemacht werden. Nächste Woche sollen die Eckpunkte des neuen Gesetzes bei einer Vergabeveranstaltung vorgestellt werden, wobei sich die Eckpunkte freilich schon aus den Richtlinien selbst ergeben. Davon unabhängig soll nach Ansicht der Ziviltechniker-Kammer der Rechtsschutz übergangener Bieter verbessert werden.

Die Ziviltechniker-Kammer beruft sich dazu auf die CHG Justizstudie 2015 zum Vergaberecht:

CHG Justizstudie 2015 zum Vergaberecht in Österreich und im Speziellen in Tirol (Gast, Wachter, Kahl, Autengruber) Eigenverlag
Veröffentlichung: 2015

Den oben erwähnten Artikel “Die Presse” finden Sie hier

Die Presse “Verwirrspiel um neues Vergaberecht”
Donnerstag, 06. Oktober 2016