Vergabestandards für Wohnimmobilienkredite auch nach Auslaufen der KIM-V
Die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) legt Maßnahmen zur Verminderung von festgestellten Veränderungen in der Intensität des systemischen Risikos bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien fest. Sie trat mit 01. August 2022 in Kraft und endet mit Ablauf des 30. Juni 2025. Die KIM-V wird nicht verlängert, nachhaltige Vergabestandards für Wohnimmobilienkredite jedoch bleiben.
Makroprudentielle Aufsicht durch das Finanzmarktstabilitätsgremium
Dem Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) obliegt die makroprudentiellen Aufsicht in Österreich, es analysiert Risiken für die Stabilität des österreichischen Finanzsystems. Die Aufgaben des Gremiums sind die Stärkung der Zusammenarbeit in makroprudentiellen Fragen und die Förderung der Finanzmarktstabilität. Das FMSG erörtert finanzmarktstabilitätsrelevante Themen und kann Empfehlungen oder Risikohinweise an die FMA abgeben.
44. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
Die 44. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) fand am 26. Februar 2025 statt. Hauptthemen der Sitzung waren unter anderem nachhaltige Vergabestandards für Wohnimmobilienkredite. Nach Ansicht des FMSG bleibt auch nach Ende der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) eine nachhaltige Kreditvergabe für die Stabilität des Finanzmarkts essenziell.
Das FMSG hat in seiner 44. Sitzung daher folgende Begleitmaßnahmen beschlossen bzw. befürwortet:
- Leitlinie zu den Vergabestandards: Das FMSG betont, dass die Beleihungsquote nicht mehr als 90 %, die Schuldendienstquote nicht mehr als 40 % und die maximale Laufzeit nicht mehr als 35 Jahre betragen soll.
Der Anteil der Kredite, die diese Kriterien nicht erfüllen, soll nicht mehr als 20 % der Neukreditvergabe in einem Quartal ausmachen. Ein institutsbezogenes Ausnahmekontingent ist also weiterhin vorgesehen. - Erhöhung der Meldefrequenz: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird für ein zeitnäheres Monitoring der Vergabestandards die entsprechende Datenerhebung („VERA-H“) auf eine vierteljährliche Meldung umstellen.
- Zusätzliche Veröffentlichungen: Die Oesterreichische Nationalbank (ÖNB) wird Details zur Entwicklung der Kreditvergabe regelmäßig veröffentlichen.
- Kapitalbezogene Maßnahmen: Das Gremium wird in den kommenden Sitzungen gemeinsam mit Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank kapitalbezogene Maßnahmen evaluieren.
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Fazit
Die KIM-V geht, die Vergabestandards für Wohnkredite bleiben. Es bleibt nun zwar abzuwarten, wie die FMA auf die Leitlinien des FMSG reagiert. Es ist aber zu erwarten, dass die FMA die Einhaltung der vom FMSG veröffentlichten Leitlinien für die private Wohnimmobilienfinanzierung von den Kreditinstituten einfordert. Für Kreditgeber und Kreditnehmer wird sich somit auch nach Ende der KIM-V keine allzu großer Änderung ergeben.
Unsere Praxisgruppe Banking & Finance unter der Leitung von Dr. Daniel Tamerl berät Unternehmen, Kredit- und Finanzinstitute und öffentliche Institutionen bei allen Fragen des Bank- und Finanzierungsrechts.