Neue Schwellenwerte bei öffentlichen Auftragsvergaben ab 01.01.2018

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Neue Schwellenwerte bei öffentlichen Auftragsvergaben ab 01.01.2018

Neue Schwellenwerte

Von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2018

Alle zwei Jahre werden von der Europäischen Kommission die Schwellenwerte für öffentliche Auftragsveraben neu festgesetzt. Die Umsetzung im Bundesvergabegesetz 2006 erfolgte mit Kundmachung des Bundesministers für Kunst, Kultur, Verfassung und öffentlicher Dienst vom 29.12.2017 (BGBl II Nr 411/2017).

Ab 01.01.2018 gelten somit folgende Schwellenwerte:

Auftragsart

klassischer Bereich

Sektorenbereich

Bauauftrag

5.548.000

5.548.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

221.000

443.000

Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale Beschaffungsstelle

144.000

Der geschätzte Auftragswert eines Vorhabens ist oft ausschlaggebend für die Wahl des zulässigen Vergabeverfahrens. Aufgrund der neuen Schwellenwerte ergebens ich – vereinfacht dargestellt und ohne Ausnahmebestimmungen – folgende zulässigen Vergabeverfahren:

Auftrag

 

geschätzer Netto-Auftragswert Vergabeverfahren
Bauauftrag

 

ab € 5.548.000 – offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
(je mit EU-weiter Bekanntmachung)
bis € 5.548.000 – offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
bis € 1.000.000 zusätzlich:
– Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
– nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
bis € 500.000 zusätzlich:
– Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
bis € 100.000 zusätzlich:
– Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
– Direktvergabe
Liefer- / Dienstleistungsauftrag ab € 221.000

SektorenAG:
ab € 443.000

– offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
(je mit EU-weiter Bekanntmachung)
bis € 221.000

SektorenAG:
bis € 443.000

– offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
– Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
bis € 130.000

SektorenAG:
bis € 200.000

zusätzlich:
– Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
bis € 100.000

SektorenAG:
bis € 443.000

zusätzlich:
– nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
– Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
bis € 100.000 zusätzlich:
– Direktvergabe
Geistige Dienstleistungen ab € 221.000

SektorenAG:
ab € 443.000

– offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
– Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
(je mit EU-weiter Bekanntmachung)
bis € 221.000

SektorenAG:
bis € 443.000

– offenes Verfahren
– nicht offenes Verfahren
– Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung
bis € 130.000

SektorenAG:
bis € 200.000

zusätzlich:
– Direktvergabe mit vorherige Bekanntmachung
bis € 100.000

SektorenAG:
bis € 443.000

zusätzlich:
– nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung
– Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
bis € 100.000 zusätzlich:
– Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung
(mit einem Unternehmer)
– Direktvergabe
Wettbewerbe ab € 221.000

SektorenAG:
ab € 443.000

– offener Wettbewerb
– nicht offener Wettbewerb
(je mit EU-weiter Bekanntmachung)
bis € 221.000

SektorenAG:
bis € 443.000

– offener Wettbewerb
– nicht offener Wettbewerb
– geladener Wettbewerb
RA Dr. Günther Gast