Data Sharing – ein Überblick zum Datenlizenzvertrag

Data Sharing – ein Überblick zum Datenlizenzvertrag

von RA Mag. Stefan Humer

 

Wofür eignet sich Data Sharing?

Dass Daten ein wertvolles Wirtschaftsgut sind, ist gut bekannt. Das gilt nicht nur für personenbezogene Daten, sondern zum Beispiel auch für Maschinendaten oder anonymisierte Daten. Durch eine Analyse auch solcher Daten können unternehmensinterne Prozesse optimiert und eigene Produkte verbessert werden. Daten sind oft auch die Grundlage für innovative Geschäftsmodelle und Anwendungen künstlicher Intelligenz. Die im eigenen Unternehmen anfallenden Daten reichen für die Umsetzung solcher Projekte oft nicht aus. Unternehmen haben daher verstärkt begonnen, sich Daten aus externen Quellen zu beschaffen und Daten zu handeln.

 

Wie treffe ich eine Vereinbarung zum Datenaustausch?

Dabei beginnt sich der Datenlizenzvertrag als ein wichtiges Instrument zu etablieren. Er regelt die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung von Daten. Dateninhaber (Lizenzgeber) gestatten Datenempfängern (Lizenznehmern) die Verwendung der von ihnen kontrollierten Daten und erhalten in der Regel ein Entgelt als Gegenleistung. In einer anderen Ausgestaltungsvariante tun sich mehrere Unternehmen zusammen und tauschen ihre Datenbestände untereinander aus. Der Anreiz für solche Datenpools liegt in der Möglichkeit, mit „fremden“ Daten arbeiten und Mehrwert schaffen zu können.

 

Was muss geregelt werden?

Bei der Vertragsgestaltung sind zahlreiche Punkte zu beachten: Es muss nicht nur unmissverständlich geregelt werden, welche Daten ausgetauscht werden, sondern auch wie die Zugangseinräumung technisch erfolgt.  Zudem ist neben der Rechtsposition, die der Datenempfänger bekommen soll, auch festzulegen, welche Verarbeitungstätigkeiten ihm erlaubt sind und wem die dabei erzielten Ergebnisse zugutekommen. Weitere Themen können der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und, sofern personenbezogene Daten betroffen sind, die DSGVO sein. Ein zentraler Aspekt von Datenlizenzverträgen ist häufig die Datenqualität. Eine vertragliche Absicherung in diesem Zusammenhang ist unbedingt notwendig, insbesondere wenn die Daten für das Training von künstlicher Intelligenz eingesetzt werden sollen. Dabei müssen unter Umständen die Vorgaben des bevorstehenden Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI Act) eingehalten werden.

Gibt es Alternativen zur vertraglichen Vereinbarung?

Punktuell gibt es gesetzlich angeordnete Verpflichtungen, Zugang zu Daten einzuräumen. Solche Bestimmungen finden sich beispielsweise im Digital Markets Act und (zukünftig) im Data Act oder lassen sich aus dem Kartellrecht ableiten. Nicht selten werden sich Datenlizenzverträge aber besser eignen, um einen im Unternehmen bestehenden Datenmangel zu beheben.

 

Ausblick

Es kann damit gerechnet werden, dass der Handel mit Daten immer wichtiger für Unternehmen wird. Laut einer Schätzung der EU-Kommission wird das Datenvolumen weltweit bis 2025 um 530 % zunehmen. Das Internet of Things und künstliche Intelligenz werden ihren Beitrag dazu leisten. Außerdem sieht der bereits angesprochene Data Act für bestimmte Fälle eine Pflicht zum Abschluss von Datenlizenzverträgen vor. Ihre Bedeutung im Wirtschaftsleben wird daher zunehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Datenlizenzvertrages.

 

Unser Rechtsanwalt Stefan Humer von unserem Wiener Standort hat zu diesem Thema kürzlich auch ein LIVE-Interview gegeben, welches für einen detaillierteren Einblick noch abgerufen werden kann.

 

Zum Interview:

Data Contracts – RechtEasy Live Interview mit Stefan Humer (youtube.com)

 

Mag. Stefan Humer, LL.M.