Liebe Geschäftspartner und Mandanten,
Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Um Sie in dieser für uns alle herausfordernde Zeit noch besser unterstützen zu können, haben wir eine eigene Task Force speziell für Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus eingerichtet.
Die Task Force setzt sich aus vier Anwälten aus unterschiedlichen Praxisgruppen zusammen, um Sie effizient und umfänglich beraten zu können. Die Task Force berät Sie insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit, Quarantäne, Betriebsschließung, Tele-Working, Kündigung, Kinderbetreuung; Herabsetzung oder Stundung der SV-Beiträge;
Ihre Ansprechpartnerin: RA Dr. Marlene Wachter
- Öffentliches Wirtschaftsrecht: Entschädigungs- und Regressansprüche nach dem Epidemiegesetz, Meldepflichten, Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Tourismusbetrieben, Überbrückungsfinanzierung für EPU und KMU, Sonderregelungen für Gastronomiebetriebe, Absage von Veranstaltungen;
Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Arnold Autengruber und RA Mag. Michael Huetz
- Vertragsrecht: Auswirkung auf bestehende Verträge b2b (Werkverträge, Lieferverträge, Kaufverträge); Haftung für Lieferausfälle; Leistungsstörungsrecht; Betriebsbeschränkung und Geschäftsraummiete; Reise- und Transportrecht;
Ihre Ansprechpartner: RA Dr. Daniel Tamerl und RA Mag. Michael Huetz
- Vergaberecht: Umgang mit öffentlichen Vergabeverfahren, Vertragsänderungen, Notvergaben;
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. Arnold Autengruber
Die Mitglieder der Task Force sind gerne Ihre direkten Ansprechpartner. Wir bleiben an Ihrer Seite und informieren Sie hier über die neuesten Entwicklungen. Sollten Sie eine Anfrage keinem dieser Themenbereiche zuordnen können, dann wenden Sie sich bitte an
RA Dr. Daniel Tamerl unter tamerl@chg.at
oder
oder
telefonisch unter +43 512 567373
Ihr Team von CHG-Rechtsanwälte