Corporate Breakfast im Zeichen des Insolvenzrechtes

Corporate Breakfast im Zeichen des Insolvenzrechtes

Zum vierten und letzten Mal in diesem Jahr fand am 02.12.2022 das Corporate Breakfast statt. Der bekannte Innsbrucker Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser erläuterte vor einem vollen Haus die Antragspflicht und Haftung des Unternehmers im Insolvenzfall. CHG-Rechtsanwalt und Partner Michael Huetz referierte anschließend zur Haftung des Steuerberaters für Insolvenzverschleppungsschäden.

 

Es war ein würdiger Schlusspunkt für die CHG- Vortragsreihe Corporate Breakfast – Gesellschaftsrecht für Aufgeweckte: Knapp 40 Teilnehmer:Innen kamen zur letzten Veranstaltung in diesem Jahr in die Räumlichkeiten der Tiroler Sparkassen und tauschten sich bei einem leckeren Frühstück zum Insolvenzrecht aus. Der Fokus lag dabei auf den Fragen, wann denn überhaupt ein Insolvenzantrag zu stellen ist und ob auch die steuerliche Beratung dafür haftet, wenn der Antrag verspätet gestellt wird.

 

Die Vortragsreihe Corporate Breakfast geht nun in die Winterpause. Im nächsten Jahr widmet sich das Corporate Breakfast ausführlich dem Thema „Umgründungen“. Dabei werden wieder namhafte Experten:Innen aus Praxis und Wissenschaft vortragen. Die Termine und Vortragenden werden im Januar 23 bekannt gegeben.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei unserem Partner, der Tiroler Sparkasse, für die hervorragende Abwicklung des Corporate Breakfast, bei den Vortragenden und den Teilnehmer:Innen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im neuen Jahr! Ihr CHG-Team!

 

 

Foto oben (v.l.n.r.): CHG-Gründer Dr. Dietmar Czernich, CHG-Rechtsanwalt und Partner Mag. Michael Huetz und Dr. Hannes Seiser.