Bestbieterprinzip belohnt Kreative
Full house bei CHG Czernich Rechtsanwälte gab es beim Vortrag von Mag. Hubert Reisner zur Zulässigkeit von Zuschlagskriterien bei öffentlichen Vergabeverfahren.
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ag. Reiser ist Senatsvorsitzender beim Bundesverwaltungsgericht in Vergaberechtssachen und Schriftleiter der Zeitschrift RPA – Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe. Er zeigte anhand der Judikatur und persönlicher Erfahrung der letzten Jahre die Problematik bei der Duchführung von Vergabeverfahren nach dem Bestbieterprinzip auf.
Gleichzeitig ermunterte er, die Not zur Tugend zu machen und Zuschlagskriterien zur Wahl der besten Angebote für Auftraggeber zu nutzen. Dazu hatte er zahlreiche Anekdoten aus seiner Richtertätigkeit parat.