Beihilferecht
Schutz des unverfälschten Wettbewerbs vor einseitigen Vorteilszuwendungen der öffentlichen Hand?
Herr Dr. Arno Kahl ist Universitätsprofessor und Institutsleiter am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. In seiner Forschung beschäftigt er sich unter anderem mit dem europäischen Beihilferecht.
Das europäische Beihilferecht beabsichtigt den Schutz des unverfälschten Wettbewerbs vor einseitigen Vorteilszuwendungen der öffentlichen Hand an bestimmte Unternehmer. Es begleitet dabei immer mehr das öffentliche Vergaberecht und auch öffentliche Auftragsvergaben werden immer häufiger aus diesem Blickwinkel überprüft. Im Gegensatz zum Recht gegen „private“ Wettbewerbsbeschränkungen (wie zB Kartelle, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) richtet sich die Beihilfenaufsicht unmittelbar an die Mitgliedstaaten und gegen diesen zurechenbare Wettbewerbsbeschränkungen. Die Europäische Kommission kontrolliert dabei nationale Subventions- und Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand zugunsten heimischer Unternehmen. Wenn durch solche Aktivitäten der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt werden kann, dann sind derartige Fördermaßnahmen grundsätzlich verboten. Es drohen Auskunftsersuchen, Hausdurchsuchungen, Rechtsmittel und Geldbußen.
Ziel der Veranstaltung ist das Vermitteln eines Überblicks über das aktuelle Beihilfenrecht, die Sensibilisierung des Themas und das Aufzeigen von Möglichkeiten zur rechtskonformen Förderung durch die öffentliche Hand. In der Diskussion können konkrete Anlassfälle der Betroffenen erörtert werden.
Termin
Mittwoch, 19. April 2017, 16:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr
Ort
CHG Czernich Rechtsanwälte, Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck
Vortragender
Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
Moderation
RA Dr. Günther Gast, LL.M., CHG Czernich Rechtsanwälte