Veranstaltungshinweis
Das neue Bundesvergabegesetz – Stand der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller
Wir laden Sie zu einem update zum Stand der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 in Form eines neuen Bundesvergabegesetzes ein.
Vortragender: Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. von der Universität Salzburg
Moderation: RA Dr. Günther Gast, LL.M.
Termin: Donnerstag, 30. November 2017, 15:30 Uhr – ca. 17:00 Uhr
Ort: CHG Czernich Rechtsanwälte, Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck
Unkostenbeitrag: € 50,– zuzüglich 20 % USt
Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zu einem entspannten Glas Wein.
Wir ersuchen um Anmeldung bis Montag, 13.11.2017 per E-Mail an: innsbruck@chg.at
Herr Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M. ist Privatdozent am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg. In seiner Forschung beschäftigt er sich unter anderem mit dem öffentlichen Vergaberecht. Er ist trotz seines jungen Alters durch eine große Anzahl von Veröffentlichungen zum öffentlichen Recht und Wirtschaftsrecht ausgewiesen. Er hält Lehrveranstaltungen und Vorträge zum öffentlichen Vergaberecht und ist somit profunder Kenner dieser Rechtsmaterie.
Das österreichische Vergaberecht ist durch die EU-Vergaberichtlinien geprägt. Die drei EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 wären bis 18.04.2016 in österreichisches Recht umzusetzen gewesen. Dieser Umsetzungspflicht ist der nationale Gesetzgeber bislang nicht nachgekommen. Seit Sommer 2017 liegt eine Regierungsvorlage für das Bundesvergabegesetz 2017 und bereits für eine Novelle 2018 vor. Es ist anzunehmen, dass zumindest der Großteil der Bestimmungen dieser Regierungsvorlage
von einer neuen Bundesregierung zeitnah umgesetzt wird, zumal in der Regierungsvorlage die Vorgaben aus den EU-Vergaberichtlinien teilweise unverändert übernommen werden. Fraglich bleiben aus heutiger Sicht lediglich wenige Bestimmungen und der Zeitpunkt der Umsetzung der jetzigen Regierungsvorlage.
Ziel der Veranstaltung ist das Vermitteln eines Überblicks über das anstehende neue Bundesvergabegesetz, damit sich die Betroffenen schon jetzt auf die kommenden Änderungen einstellen können. In der anschließenden Diskussion können Fragen und konkrete Anlassfälle erörtert werden.
Download Einladung Univ.-Prof. Dr. Thomas Müller zum neuen Bundesvergabegesetz 2017