CHG berät Proteini bei der Übernahme des Sportnahrungsspezialisten ATOMBODY
CHG Czernich Rechtsanwälte hat die slowenische Proteini.si d.o.o. („Proteini“) bei der Übernahme des österreichischen Sportnahrungsspezialisten ATOMBODY beraten. ATOMBODY wurde 2019 mit einem Onlineshop und drei Filialen gegründet. Mittlerweile unterhält das Unternehmen 26 Filialen in Österreich und Deutschland. ATOMBODY entwickelt und vertreibt Sporternährung sowohl für den Profi- als auch für den Amateurbereich. Zum Sortiment zählen etwa Proteine, Aminosäuren, Kreatin, Diätprodukte und Fitnessriegel.
Proteini wurde im Jahr 2006 in Slowenien gegründet. Heute ist das Unternehmen vor allem in Zentral- und Osteuropa aktiv. Wie ATOMBODY entwickelt und vertreibt Proteini Sportnahrungsprodukte und Nahrungsergänzungsmittel. Ergänzt wird das Angebot durch Sport- und Freizeitbekleidung sowie Trainingsgeräte.
Mit der Unterstützung von CHG Czernich Rechtsanwälte hat Proteini das von ATOMBODY betriebene Unternehmen nach positiver Due Diligence-Prüfung im Rahmen eines Asset Deals übernommen. Dabei hat unsere Kanzlei Proteini umfassend rechtlich beraten. Das Closing fand Ende Dezember 2024 in unserem Büro in Wien statt.
Das Transaktionsteam wurde von Stefan Humer und Stefan Gutbrunner geleitet, die von Alexandra Petzelbauer und Marco Ladner unterstützt wurden (alle Teil der Praxisgruppe Corporate/M&A).
Kontakt:
RA Mag. Stefan Gutbrunner: gutbrunner@chg.at
CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte
Oppolzergasse 6/11
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