30 Seconds FlexCo – Weitere Antworten zur Flexiblen Kapitalgesellschaft

30 Seconds FlexCo – Weitere Antworten zur Flexiblen Kapitalgesellschaft

von Dr. Daniel Tamerl

Unsere Rechtsanwälte Stefan Gutbrunner und Stefan Humer haben erneut bei 30 Seconds FlexCo – dem Quiz zur Flexiblen Kapitalgesellschaft von RechtEasy teilgenommen und sich zehn neuen Fragen gestellt. Das Besondere dabei: Für jede Antwort haben sie nur 30 Sekunden Zeit.

Im Video beantworten unsere Anwälte auch die zuletzt diskutierte Frage, ob von Unternehmenswert-Anteilen die Gefahr einer Einlagenrückgewähr ausgeht, wenn die Beteiligten über dem Kollektivvertrag entlohnt werden. Darüber hinaus wurden folgende Fragen im Quiz gestellt:

  1. Ist die Aufsichtsratspflicht bei der FlexCo ein Nachteil im Vergleich zur GmbH?
  2. Was sind die Unterschiede zwischen Phantom Shares und Unternehmenswert-Anteilen?
  3. Was bringt es, dass die FlexCo eigene Anteile halten kann?
  4. Besteht die Gefahr einer Einlagenrückgewähr bei Unternehmenswert-Anteilen?
  5. Was bedeutet der Begriff „Gründungsgesellschafterinnen“?
  6. Welchen Sinn hat die Möglichkeit der uneinheitlichen Stimmabgabe bei der FlexCo?
  7. Werden die Unternehmenswert-Beteiligten in das Firmenbuch eingetragen?
  8. Wie funktioniert die Anwaltsurkunde bei der FlexCo?
  9. Besteht die Möglichkeit einer Vinkulierung bei Unternehmenswert-Anteilen?
  10. Was ist die bedingte Kapitalerhöhung?

 

 

Hintergrund: Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) als neue Kapitalgesellschaft

Am 01.01.2024 ist das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) in Kraft getreten. Damit wurde eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen, die Elemente der GmbH und der Aktiengesellschaft vereint: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKapG). Zugleich wurde das GmbH-Mindeststammkapital auf € 10.000,00 abgesenkt. Für die Flexible Kapitalgesellschaft gilt GmbH-Recht, soweit das FlexKapGG keine besonderen Regelungen vorsieht. Konzipiert ist die FlexCo aufgrund ihrer erhöhten Flexibilität vor allem für Start-ups. Die neue Rechtsform ist aber nicht auf Start-ups beschränkt, sondern steht Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche offen.

Unsere bisherigen Beiträge zur Flexiblen Kapitalgesellschaft sind hier zu finden:

30 Seconds FlexCo – Das Quiz zur Flexiblen Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft Schritt für Schritt erklärt

Wie die Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexCo funktioniert

Unternehmenswert-Anteile: Die neue Beteiligungsform bei der FlexCo)

 

Disclaimer

Diese Ausführungen stellen eine allgemeine Information zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) dar. Der Beitrag kann die Beratung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Für Ihre Fragen rund um dieses Thema stehen wir gern zur Verfügung.

 

Kontakt 

RA Mag. Stefan Gutbrunner: gutbrunner@chg.at

CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte

Oppolzergasse 6/11

1010 Wien
office@chg.at  www.chg.at

Mag. Stefan Gutbrunner

Mag. Stefan Humer