OGH-Entscheidung zu Ladestationen für E-Fahrzeuge
Beitrag von CHG-Juristen Daniel Tamerl und Frederick Pfeifer in der ImmoZak
Mit der stetig zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen auch zahlreiche rechtliche Fragestellungen einher. Im Wohnungseigentumsrecht schafft eine rezente Entscheidung des OGH nun erstmals etwas Klarheit.
Streitgegenständlich war die Frage, ob die Installation einer 3,7-kW-Wandladestation für E-Fahrzeuge auf allgemeinen Teilen der Liegenschaft einer Eigentümergemeinschaft als privilegierte und somit erleichtert durchzusetzende Maßnahme anzusehen ist.
Eine von CHG-Rechtsanwalt Daniel Tamerl und CHG-Rechtsanwaltsanwärter Frederick Pfeifer verfasste Entscheidungsbesprechung in der Zeitschrift ImmoZak (ImmoZak 2020/45) bewertet die Ausführungen des OGH vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung und der Gesetzesmaterialien.
In nächster Zeit dürfte sich für Besitzer von E-Fahrzeugen indes einiges ändern: Derzeit ist eine Novellierung des WEG in Ausarbeitung, in der in Eigentümergemeinschaften ein “Right to Plug”, also ein “Recht auf Laden”, gesetzlich verankert werden soll.
Link zum Beitrag: “Die Errichtung einer Wallbox als privilegierte Änderung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG”, ImmoZak 2020/45
Dr. Daniel Tamerl ist Rechtsanwalt, MMag. Dr. Frederick Pfeifer Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Rechtsanwälte.