Neuer Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

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Neuer Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Neuer Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen

Von RA MMag. Dr. Arnold Autengruber und RAA Mag. Raphael Dorda

Sie finden den gesamten Text auch als PDF am Ende des Beitrags.

 

Die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Österreich wurde durch das Ende Juli 2020 in Kraft getretene Investitionskontrollgesetz (InvKG) grundlegend neu geregelt. Das InvKG bildet fortan das neue Regime zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (foreign direct investment – FDI) und löst damit § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 samt Begleitregelungen ab. Die Revision des österreichischen FDI-Regimes fußt auf dem europäischen Trend zu mehr Kontrolle und Überprüfung und basiert auf der EU-weiten FDI-Screening-Verordnung VO (EU) 2019/452. Diese Verordnung ist zwar für alle Mitgliedstaaten bereits am 11.04.2019 in Kraft getreten, gilt aber erst seit 11.10.2020 in vollem Umfang. Nachfolgend soll daher ein Überblick über den neuen Rahmen gegeben werden und die Bedeutung für die österreichischen Unternehmen hervorgehoben werden.

 

MMag. Dr. Arnold Autengruber ist Partner und Mag. Raphael Dorda ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Rechtsanwälte.

MMag. Dr. Arnold Autengruber

Mag. Raphael Dorda