Corona-Fixkostenzuschuss ersetzt Mietzinsminderung nicht
CHG-Rechtsanwalt und Immobilienrechtsexperte Daniel Tamerl erklärt im Rechtspanorama der Tageszeitung “Die Presse” vom 11.05.2020 die Zusammenhänge zwischen Zinsminderung und Fixkostenzuschüsse aus dem Corona-Hilfs-Fonds für Geschäftsraummieten und Unternehmenspachtverträge. Dabei ergibt sich unter anderem das praktische Problem, dass der Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn der Miet- oder Pachtzins nicht gemindert werden konnte. Die Frage, wann dieser Fall als eingetreten gilt, wird vom Ministerium bis dato offen gelassen. Vor allem für Pachtverträge und auch für Mietverträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen, ist das heikel.
Ferner wird im Artikel erläutert, ob es zu einer Anrechnung der Fixkostenzuschüsse nach dem Corona-Hilfsfonds auf die Zinsminderung kommt. Bereits im Jahr 1915 hat der OGH zu dieser Thematik Stellung genommen.
“Auf den Umfang der Zinsbefreiung wirkt sich der Zuschuss für den Mieter nicht aus. Vermieter können unter Umständen aber für sich selbst Zuschüsse beantragen“, so Dr Daniel Tamerl in der Presse.
Den gesamten Bericht können Sie unten im Bild oder über diesen Link online lesen: https://www.diepresse.com/5811731/corona-fixkostenzuschuss-ersetzt-mietszinsminderung-nicht
Hier der Bericht in der Presse vom 11.05.2020: