Erste Judikatur zum Bundesvergabegesetz 2018
Wir laden Sie zu einem Update zu den ersten Erfahrungen und der ersten Judikatur zum Bundesvergabegesetz 2018 ein.
Vortragender: assoz. Prof. Dr. Thomas Müller, LL.M.
Mittwoch, 29. Jänner 2020
15:30 Uhr – ca. 17:00 Uhr
Ort: CHG Czernich Rechtsanwälte, Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck
Dr. Thomas Müller, LL.M. ist assoz. Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck. In seiner Forschung beschäftigt er sich unter anderem mit dem öffentlichen Vergaberecht. Er ist durch eine große Anzahl von Veröffentlichungen zum öffentlichen Recht und Wirtschaftsrecht ausgewiesen. Er hält Lehrveranstaltungen und Vorträge zum öffentlichen Vergaberecht und ist somit profunder Kenner dieser Rechtsmaterie.
Das österreichische Vergaberecht wurde durch das Bundesvergabegesetz 2018 zum Teil weitreichend geändert. Die öffentlichen Auftraggeber wurden mit zusätzlichen Aufgaben bei Vergabeverfahren in die Pflicht genommen. Auch für Bieter wurde der Aufwand bei öffentlichen Vergabeverfahren nicht reduziert. Das Vergaberecht wurde somit durch die Neufassung des BVergG nicht gerade vereinfacht. Mittlerweile liegen die ersten Entscheidungen zum neuen Bundesvergabegesetz vor und wird Prof. Müller einen Überblick darüber geben.
Ziel der Veranstaltung ist das Vermitteln eines Überblicks über die erste Judikatur zum Bundesvergabegesetz 2018. In der anschließenden Diskussion können Fragen und konkrete Anlassfälle erörtert werden.