GRÜNDUNG EINER FLEXIBLEN KAPITALGESELLSCHAFT (FLEXCO, FLEXKAPG)
von RA Mag. Clemens Handl und RAA Marco Ladner
1. VON DER BEAUFTRAGUNG BIS ZUR UNTERZEICHNUNG DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES
1.1 Der Gesellschaftsvertrag der FlexCo
Bei der Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo, FlexKapG) erfolgt zunächst in einem ersten Schritt die Konzipierung des Gesellschaftsvertrages sowie die Entscheidungsfindung über wesentliche Vertragsinhalte. Die Ausgestaltung von Geschäftsanteilen und Unternehmenswert-Anteilen im Kontext des Flexible-Kapitalgesellschaft-Gesetzes (FlexKapGG) ist dabei von besonderer Relevanz.
Ebenso werden in dieser Phase die notwendigen Begleitdokumente erstellt. Diese sind der Firmenbuchantrag, mit dem die Gesellschaft zur Anmeldung bei Gericht gebracht wird, der Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Geschäftsführer sowie die Musterzeichnungen der Geschäftsführer.
1.2. Syndikatsvertrag
Es kann auch gewünscht sein, neben den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen weitere Regelungen zu treffen, die für die Gesellschafter maßgeblich sind. In der Praxis hat sich für ein derartiges Abkommen der Begriff Syndikatsvertrag etabliert. Syndikatsverträge sind im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag nicht öffentlich einsehbar, weshalb hier eine diskrete Regelung von Gesellschafterrechten und -pflichten möglich ist.
1.3. Gründung
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer FlexCo erfordert für seine Wirksamkeit die Form eines Notariatsakts. Eine wesentliche Erleichterung bei der Terminabstimmung zwischen den Gesellschaftern und Geschäftsführern bietet die Möglichkeit der Online-Gründung einer FlexCo. Diese Variante der Gründung wird von uns in Kooperation mit einigen ausgewählten Notariaten regelmäßig bei GmbH-Gründungen angeboten und soll durch die vereinfachte Terminkoordination auch bei FlexCo-Gründungen eine erleichternde Alternative darstellen.
2. DER NOTARTERMIN
Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages findet in der Regel bei einem gemeinsamen Termin in unserer Kanzlei oder online statt, zu dem alle Beteiligten sowie der Notar geladen sind. Im Anschluss an die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages erfolgt mittels notariell beglaubigtem Gesellschafterbeschluss die Bestellung der ersten Geschäftsführer der Gesellschaft. Ebenso geben die bestellten Geschäftsführer die notariell beglaubigte Musterzeichnung ab. Gleichzeitig wird der Firmenbuchantrag zur Anmeldung der Gesellschaft durch alle Geschäftsführer beglaubigt unterfertigt.
Sofern ein Syndikatsvertrag besteht, der ebenfalls der Notariatsaktform bedarf, kann dieser gleichzeitig abgeschlossen werden.
3. NACH DEM NOTARTERMIN
Für die Gründung der FlexCo ist die Eröffnung eines Bankkontos und die Einbezahlung der Stammeinlagen erforderlich. Die Höhe der einzubezahlenden Stammeinlagen richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Zur Kontoeröffnung ist die Vorlage des unterschriebenen Gesellschaftsvertrags erforderlich. Eine (digitale) Kopie genügt in der Regel.
Nach der Kontoeröffnung sind die Stammeinlagen zu leisten. Nach Einzahlung der Stammeinlagen stellt die Bank die sogenannte § 10-Bestätigung aus, welche zwingende Voraussetzung für die Anmeldung der Gesellschaft im Firmenbuch ist. Wir ersuchen Sie daher, uns diese nach Erhalt ehestmöglich zu übermitteln; allenfalls können Sie die Bank beauftragen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
4. DIE EINTRAGUNG
Der Firmenbuchantrag, mit dem die FlexCo zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet wird, wird beim Gründungstermin beglaubigt unterfertigt. Sobald die Bankbestätigung vorliegt, stellen wir für Sie beim zuständigen Firmenbuchgericht den Antrag auf Eintragung der FlexCo. Mit der Eintragung im Firmenbuch entsteht die FlexCo. Der Eintragungsbeschluss und ein tagesaktueller Firmenbuchauszug werden Ihnen digital übermittelt, die Originaldokumente folgen per Post.
Clemens Handl ist Rechtsanwalt und Partner, Marco Ladner ist Rechtsanwaltsanwärter bei CHG Czernich Rechtsanwälte Innsbruck