30 Seconds FlexCo – Das Quiz zur Flexiblen Kapitalgesellschaft
von RA Daniel Tamerl
Unsere Rechtsanwälte Stefan Gutbrunner und Stefan Humer haben an einem Quiz zur Flexiblen Kapitalgesellschaft, der neuen Gesellschaftsform in Österreich, teilgenommen und sich zehn User-Fragen gestellt. Das Besondere dabei: Für die Beantwortung jeder Frage haben sie nur 30 Sekunden Zeit. Dauert die Antwort einmal länger, haben sie für die nächste Frage weniger Zeit zur Verfügung.
In diesem Quiz beantworten unsere Rechtsanwälte Fragen rund um die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft, Umwandlung einer bestehenden GmbH sowie zu Mitarbeiterbeteiligungen und Investorenrechten im Kontext der FlexCo. Wie sich unsere Rechtsanwälte geschlagen haben, könnt ihr im unten eingebetteten Video nachsehen:
Hintergrund: Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) als neue Kapitalgesellschaft
Am 01.01.2024 ist das Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) in Kraft getreten. Damit wurde eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen, die Elemente der GmbH und der Aktiengesellschaft vereint: die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKapG). Zugleich wurde das GmbH-Mindeststammkapital auf € 10.000,00 abgesenkt. Für die Flexible Kapitalgesellschaft gilt GmbH-Recht, soweit das FlexKapGG keine besonderen Regelungen vorsieht. Konzipiert ist die FlexCo aufgrund ihrer erhöhten Flexibilität vor allem für Start-ups. Die neue Rechtsform ist aber nicht auf Start-ups beschränkt, sondern steht Unternehmen unabhängig von ihrer Größe oder Branche offen.
Unsere bisherigen Beiträge zur Flexiblen Kapitalgesellschaft sind hier zu finden:
Die Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft Schritt für Schritt erklärt
Wie die Umwandlung einer bestehenden GmbH in eine FlexCo funktioniert
Unternehmenswert-Anteile: Die neue Beteiligungsform bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo)
Disclaimer
Diese Ausführungen stellen eine allgemeine Information zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) dar. Der Beitrag kann die Beratung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Für Ihre Fragen rund um dieses Thema stehen wir gern zur Verfügung.