CHG-Immobilienrechtsgespräche mit Andreas Vonkilch
Im Fokus: „Gewährleistung beim Wohnungskauf“
Zahlreiche Vertreter der Tiroler Immobilienbranche folgten der Einladung zu unserer neu aufgelegten Veranstaltungsreihe „CHG-Immobiliengespräche“.
Risse im Mauerwerk, undichte Fenster, Schimmel im Keller. Nicht immer gelingt die Errichtung eines Gebäudes ohne Mängel. Treten nach Übergabe der Wohnungen Mängel auf, ist man speziell bei neu errichteten Wohnungseigentumsanlagen mit vielen Fragestellungen konfrontiert. Kann der Käufer den Bauträger in Anspruch nehmen? Oder muss zuerst die Hausverwaltung tätig werden und wenn ja wie?
Auf all diese und andere Fragen ging Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch (Uni Innsbruck) im Rahmen seines Vortrages zum Thema „Das WEG, die Gewährleistung und der Bauträger“ bei ein. Er gab den Teilnehmern zahlreiche Handlungsvorschläge für die Praxis, um die zahlreichen Hürden zu meistern, die sich bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen stellen. CHG-Anwalt Dr. Daniel Tamerl stellte die neueste Judikatur zur Zubehör-Problematik vor und zeigte auf, dass nach wie vor zahlreiche Kellerabteile, Hausgärten und Parkplätze existieren, bei denen die Regelungen der Wohnrechtsnovelle 2015 nicht greifen: Wurden diese Objekte bei der Parifizierung aber dennoch mitberücksichtigt, hätte dies sogar die Nichtigkeit der Wohnungseigentumsbegründung zur Folge.
Foto: Professor Andreas Vonkilch mit den CHG-Anwälten Christoph Haidlen, Roland Wegleiter und Daniel Tamerl — © Die Fotografen