Betriebsnachfolge – erfolgreich übergeben und übernehmen

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Betriebsnachfolge – erfolgreich übergeben und übernehmen

Betriebsnachfolge – erfolgreich übergeben und übernehmen

Die
Frage der Betriebsnachfolge stellt sich zwangsläufig im Laufe eines jeden Unternehmerlebens. Viele Unternehmer schenken/vererben ihr Unternehmen im Familienkreis. Findet sich dort allerdings kein (geeigneter) Nachfolger, ist auch der Verkauf oder die Verpachtung des Unternehmens eine mögliche Lösung. In manchen Fällen bleibt der bisherige Unternehmenseigentümer dem Nachfolger in einer bestimmten Form, z.B. als Berater, erhalten. Das ist vom Nachfolger häufig so gewünscht, basiert der Erfolg vieler Unternehmer ja auf dem Bekanntheitsgrad des ursprünglichen Unternehmers.

Aus Sicht der Rechtsberatung berührt die Betriebsnachfolge eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Gerade für den Unternehmensnachfolger, der das Unternehmen im Regelfall ja bei weitem weniger gut kennt als der Überträger, kann die Betriebsnachfolge auch beträchtliche (Haftungs-)Risiken beinhalten. So haftet der Erwerber eines Unternehmens für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens – auch für solche, von denen er nichts wusste. Neben den privatrechtlichen Verbindlichkeiten (insbesondere Schadenersatzansprüche, nicht beglichene Rechnungen) bestehen aber auch Haftungsrisiken durch nicht beglichene Steuern oder Sozialversicherungsabgaben. Durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung kann das Risiko aus Sicht des Erwerbers reduziert werden.

Weitere „heiße Eisen“ in rechtlicher Hinsicht sind das Mietrecht und das Arbeitsrecht. So sind etwa Kündigungen anlässlich der Betriebsübertragung nur in Ausnahmefällen zulässig. Auch das Mietrecht kann u.U. für den Erwerber Probleme bereiten, da ein gut gehender Geschäftsstandort vielleicht nicht mitübernommen werden kann oder der Vermieter anlässlich der Übertragung den ursprünglich niedrigen Mietzins (berechtigterweise) auf Marktniveau anhebt. Auf Grund der zahlreichen rechtlichen Risiken für den Erwerber prüft dieser das zu erwerbende Unternehmen häufig vor dem Erwerb eingehend („Due Diligence“).

Sofern das Unternehmen verschenkt oder vererbt wird, ist u.U. das Pflichtteilsrecht zu beachten. Dies kann – wenn nicht entsprechend berücksichtigt – im schlimmsten Fall sogar zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Übertragung und/oder der Übernahme Ihres Unternehmens.

Mag. Michael Huetz