Vortrag von Mag. Hubert Reisner (BVwG) zur Zulässigkeit von Zuschlagskriterien
Ein Vortrag zur Zulässigkeit von Zuschlagskriterien in öffentlichen Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz
Seit 1. März 2016 ist das Bestbieterprinzip bei bestimmten Vergabeverfahren zwingend, z.B. bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert über netto EUR 1.000.000,- oder bei der Vergabe von Planungsleistungen. Dies stellt die Praktiker bei öffentlichen Vergabeverfahren vor neue Herausforderungen. Bisher wurde nämlich der überwiegende Teil öffentlicher Aufträge nach dem Billigstbieterprinzip vergeben. Auftragsvergaben nach dem Bestbieterprinzip waren die Ausnahme. Das Finden und Festlegen geeigneter und vor allem rechtmäßiger Zuschlagskriterien bei Auftragsvergaben nach dem Bestbieterprinzip ist nicht einfach. Eine jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol wirft zusätzlich Fragen und Probleme für die Praxis auf.
Ziel der Veranstaltung ist das Vermitteln der aktuellen Rechtslage sowie der einschlägigen Judikatur. Eventuell ergeben sich in der Diskussion Ansätze für neue, geeignete und zulässige Zuschlagskriterien für zukünftige öffentliche Auftragsvergaben.
Termin
Donnerstag, 20. Oktober 2016
16:00 Uhr – ca. 17:30 Uhr
Ort
CHG Czernich Rechtsanwälte
Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck
Vortragender
Mag. Hubert Reisner
Bundesverwaltungsgericht Wien, Schriftleiter der Zeitschrift
RPA Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
Moderation
RA Dr. Günther Gast, LL.M.
CHG Czernich Rechtsanwälte
Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zu einem entspannten Glas Wein.
Wir ersuchen Sie um Anmeldung per E-Mail bis Freitag, 14.10.2016: innsbruck@chg.at